"Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum."
- Friedrich Nietzsche
Musikunterricht
Wir bieten modernen Musikunterricht für jedes Alter:
Innovative Unterrichtskonzepte, entwickelt in Zusammenarbeit mit PädagogInnen aus Gymnasial-, Real- und Förderschule
Fächerübergreifender Unterricht (cross teaching) ist möglich, z.B. Gitarre und Gesang, Gitarre und Schlagzeug, Songwriting und Gitarre, etc.
Kreativität und der Spaß am Instrument stehen im Mittelpunkt
Unter Anleitung der Lehrer werden die SchülerInnen individuell gefördert
Kostenlose Probestunde jetzt vereinbaren unter 0160-1843051 oder per Mail an info@zapzapzap.de
Unterrichtsfächer
Gitarre |
Gesang |
Schlagzeug |
Bass |
Klavier |
Bandunterricht |
Songwriting |
Musikproduktion & Arrangement |
Preise
Einzelunterricht 30 min | 68 €
Einzelunterricht 45 min | 95 €
2er Gruppe Unterricht 45 min | 55 €
3er Gruppe Unterricht 60 min | 50 €
3er Gruppe Unterricht 45 min | 45 €
Band Coaching / Songwriting 60 min | 40 € | 20 € in Kombination mit Einzel- oder Gruppenunterricht
Preise sind pro Person pro Monat. Der Unterricht findet wöchentlich statt. Die angegebenen Unterrichtspreise sind der monatliche Teilbetrag des Jahresentgelts. Die Ferien wurden vom Jahresbeitrag bereits abgezogen.
Familienrabatt: Ab dem zweiten angemeldeten Familienmitglied gewähren wir einen Rabatt von 5 Euro.
Konditionen
Ferien
An den gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes Baden-
Württemberg für allgemeinbildende Schulen findet kein Unterricht statt, ohne dass
dies Einfluss auf die vereinbarte Jahresgebühr hat.
Unterrichtsausfall/Krankheit
Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich zu regeln. Eine
Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin/den Schüler soll 48 Stunden vor
dem Termin bei der Lehrkraft erfolgen. Bleibt der Schüler / die Schülerin dem
Unterricht aus eigenem Verschulden fern, entfällt der Anspruch auf den
ausgefallenen Unterricht. Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich, nicht zum
Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine
unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt davon
unberührt. Bei längerer Erkrankung der Schülern/des Schülers oder der Lehrkraft
entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen.
Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben,
die Lehrkraft bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte der
Lehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, werden die Stunden
finanziell erstattet.
Foto: Woodie Vedder